Anwaltskanzleien haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, zu werben und somit ihre besondere Qualifikation darzustellen. (http://217.160.175.38/Anwaltsblog)
Andererseits wird die Menge der Anwälte und Kanzleien immer größer, die sich einen nicht unbegrenzt wachsenden Markt teilen müssen. Da ist es für die Kanzlei und besonders für den Junganwalt wichtig, seinen Mandanten und den Interessenten, die noch Mandanten werden sollen, einen Nachweis der besonderen fachlichen Qualifikation zu liefern. Fehler im Marketing, so anwaltsmakler.de, sind ein Hauptgrund für das Scheitern von Junganwälten.
"Nach allgemeinen Statistiken verschwindet ein Drittel der Existenzgründer wieder vom Markt, weil es beim Marketing hapert. Ein dilettantischer Marktauftritt untergräbt die Glaubwürdigkeit. Die Mandanten bleiben weg, weil sich derartige Fehler schnell herumsprechen und das Vertrauen untergraben. Nur wer ein klares Konzept hat, wie er seine Dienstleistung auf den Markt bringt, kann es schaffen."
anwaltsmakler.de
Hierfür eignen sich hervorragend Webseiten. Sie vermitteln den Anschein der Modernität und können den Mandanten sehr einfach einen ersten Überblick über die speziellen Kenntnisse des Anwaltes geben. Hier kann der Anwalt durch immer wieder neue Informationen den Mandanten, der zum ersten Mal seine Internetseite besucht, nachweisen, dass er sich mit einer speziellen Materie oder auch in mehreren Gebieten besonders gut auskennt.
Eine gut gepflegte Seite mit Kommentaren zur aktuellen Rechtsprechung, Tips und Hinweisen, wie ein Mandant sich korrekt verhalten muss, um seine Rechte zu wahren oder weiteren kurzweiligen und informativen Beiträgen, gibt dem Anwalt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Konkurrenten, der seit mehreren Jahren immer das gleiche auf seinen Internetseiten anbietet, sofern er überhaupt eine Website hat.
Erweiterter Artikel: Website für Rechtsanwalt und Kanzlei auf www.webmarkom.de
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