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Coaching-Gutschein vom Arbeitsamt: Lizenz zum Coaching

 
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   Zuletzt aktualisiert:
   09.10.2004
(ssi)


Wie sieht der Coaching-Gutschein aus? Den Text der ersten Seite sehen Sie unten, hinzu kommen Ihr Name, Kundennummer und Datum sowie Unterschrift von einem Mitarbeiter des Arbeitsamts. Wichtig: Man muss mit dem Gutschein noch formal korrekt den Förderungsantrag stellen, der Gutschein allein reicht nicht.
Ebenso wichtig: einen geeigneten Coach gewinnen: Hier kommt es auf die Sach- und Fachkenntnis an, auch auf die "Chemie" zwischen Gründer und Coach. Planen Sie auch Zeit für das Coaching ein; auch für die Vor- und Nachbereitung (kleiner Erfahrungsbericht zu einem Existenzgründer-Coaching von mir).

Das Folgende kann inzwischen Änderungen erfahren haben; Fehler vorbehalten. Maßgeblich sind allein Unterlagen des zuständigen Arbeitsamts.

" Coaching-Gutschein für eine Förderung der Beratung von Existenzgründern

Die Agentur für Arbeit Münster übernimmt für oben genannte/n Existenzgründer/in, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die Kosten für ein Coaching im Zusammenhang mit der Existenzgründung nach folgenden Maß gaben:

  • Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines Überbrückungsgeldes oder Existenzgründungszuschusses nach dem Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB III) im Zusammenhang mit der Existenzgründung.
  • Die Gesamtförderung beträgt höchstens 1.000 Euro. Es werden nur Kosten für das Coaching, keine Nebenkosten wie Fahrkosten usw., erstattet.
  • Das Coaching muss nach Standards durchgeführt werden, die eine Festigung der Selbstständigkeit erwarten lassen, auch im Hinblick auf entsprechende Qualifikation und Erfahrung der Coachingstelle (Näheres dazu auf der Rückseite).
  • Für Einzelcoaching werden pro Beratungsstunde h ö chstens 60 Euro
    (einschl. Mehrwertsteuer) erstattet.
  • Für Gruppencoaching je Stunde höchstens 20 Euro (einschl. Mehrwertsteuer).
  • Eine Kostenerstattung erfolgt nur für Coachingleistungen, die innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erbracht werden.
  • Wird ein Coaching schon ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln gefördert, ist eine zusätzliche Förderung aus ESF-Mitteln ausgeschlossen.
  • Beratungsleistungen im Vorfeld der Existenzgründung sind nicht erstattungsfähig.
  • Grundlage für die Kostenerstattung ist ein vom Coach zu führender "Nachweis über die Begleitung einer selbständigen Tätigkeit" nach dem Muster der Bundesagentur für Arbeit.
  • Formantrag ist vor Beginn des Coachings bei der Agentur für Arbeit Münster zu stellen.
  • Dieser Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von sechs Wochen ab dem Ausstellungsdatum ein Formantrag bei der Agentur für Arbeit Münster gestellt wird."

 

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