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Die KFZ-Haftpflichtversicherung

 
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   Zuletzt aktualisiert:
   09.10.2004
(ssi)


Versicherungsprämie, Teilkasko

Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um so einen Geschädigten im Schadensfall schadlos halten zu können.

Nutzen einer Kfz-Versicherung

Sie sichern dadurch auch Ihre eigene wirtschaftliche Existenz, bzw. die des berechtigten Lenkers Ihres Kraftfahrzeuges ab. Verursacht ein Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug einen Schaden, haftet er dafür in unbegrenzter Höhe. Die möglichen Kosten eines Unfalles könnten Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Die Versicherung leistet Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie wehrt zudem unbegründete Schadenersatzansprüche ab.

Zur Berechnen der Versicherungsprämie werden Merkmale des Fahrzeugs und bei manchen Gesellschaften auch die Situation des Halters zugrunde gelegt. Dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Sitzplätze, Verwendungszweck und Schadenfreiheitsklasse (Bonus/Malus Stufe) und eventuell Wohnort, Beruf und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Wichtig ist auch, ob der Wagen in einer Garage oder am Straßenrand steht.

KFZ-Teilkasko-Versicherung

Die KFZ-Teilkasko Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Fahrzeugschäden, die entstanden sind durch

* Brand oder Explosion
* Diebstahl und Teilediebstahl
* Haarwild und möglicherweise Federwild
* Glasbruch
* unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Blitzschlag.

KFZ-Teilkasko Versicherungen werden am Markt mit unterschiedlichem Zusatzpaketen, mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Deckungsumfang und Höhe der Selbstbeteiligung ändern sich die Versicherungsprämien. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Versicherungsprämie.

KFZ-Vollkasko-Versicherung

Eine Vollkasko Versicherung schließt die Teilkasko-Versicherung mit ein, versichert zusätzlich gegen Blechschäden nach selbstverschuldeten Unfällen und auch Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden, wie beispielsweise Vandalenakte. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht abgegolten.

KFZ-Versicherung: beim Fahrzeugwechsel auch die Versicherung
wechseln und sparen

Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens können Sie die Versiche- rung wechseln. Aber viele Autofahrer versichern ihr Fahrzeug zu teuer. Ein 30-jähriger Single aus Hamburg, der mit einem neuen VW Golf V 15.000 km im Jahr fährt, zahlt für eine Haftpflicht und Vollkaskopolice (*) zwischen 847 Euro beim günstigsten Anbieter und 1.604 Euro bei der teuersten Gesellschaft.

Wenn Sie über einen Fahrzeugwechsel nachdenken, dann vergleichen Sie auch die Versicherung. Sowohl bei der Haftpflicht als auch in der Kasko-Versicherung lässt sich viel Geld sparen

 

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